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Samstag, den 11. Februar 201214:07 Uhr

Die kundenfreundliche Lösung des Herrn Brinker von der EWE oder wie man zwei Fliegen mit einer Klappe fangen könnte

24.08.2010, Beitrag von

600.000 mögliche Klagen gegen die EWE scheinen wohl doch ein Risiko zu sein, welches die Energieversorgung Weser-Ems kurz EWE genannt wohl doch nicht riskieren möchte.Flugs wird dann zur Suche nach einer kundenfreundlichen Lösung ein Vermittler präsentiert. Hans-Henning Scherf, der ehemalige Bürgermeister von Bremen soll wohl als eine Art Vermittler auftreten.

Meiner Meinung nach hätte man in diesem Moment auch Hermann Schaaf darum bitten können, den Trainer von Werder Bremen.

Dieser hätte dann sicherlich für jeden betroffenen Kunden der EWE eine Freikarte für ein Heimspiel des Bundesligaclub Werder Bremen vorgeschlagen und zwar vielleicht als kundenfreundliche Lösung?

Damit hätte Herr Brinker dann sogar 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen:

1. er hätte eine schnelle und preiswerte kundenfreundliche Lösung und

2. bräuchte die EWE vielleicht den Bundesligsclub Werder Bremen nicht mehr zu sponsern?

3. Herr Brinker könnte ja auch noch einige Freikarten für die EWE- Baskets drauflegen

und die kundenfreundliche Lösung wäre perfekt?

Irgendwie kann man ja das Gefühl nicht los werden, dass man hier irgendwie mit der Dummheit der von der EWE  abgezockten Bürger rechnet?

Aber gerade die totale Wiedergutmachung muss doch angesagt sein und zwar mit Zins und Zinseszins, für alle Bürger, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen, auf weniger sollte sich kein Kunde der EWE einlassen.

Schließlich wird das von jedem Schädiger nach einer Verurteilung verlangt, nämlich die Schadenswiedergutmachung.

Oder hat schon jemals ein Richter diesbezüglich eine kundenfreundliche Lösung für den Verurteilten vorgeschlagen?

Im Gegenteil, gerade nach Katastrophen drohen Plünderern immer besonders harte Strafen!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Dieter Wege

Aktualisiert am 24. August 2010

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4 Kommentare zu “Die kundenfreundliche Lösung des Herrn Brinker von der EWE oder wie man zwei Fliegen mit einer Klappe fangen könnte”

  1. 1 Aufklärer - 25. August 2010 um 17:20 Uhr

    Hunderte, vielleicht sogar tausende Oldenburger Schülerinnen und Schüler wollen ihren Eltern bei bringen, dass auch sie Rückzahlungsanträge an die EWE stellen sollen.

  2. 2 Hans-Dieter Wege - 29. August 2010 um 12:19 Uhr

    “Henning Scherf und Inga Rumpf bei ROSENSCHOLZ”

    Schade, dass man zu dieser Ankündigung anscheinend nicht direkt kommentieren soll, zumindest bei mir funktioniert diese ansonsten übliche Möglichkeit nicht.

    Und schade, dass kein Thema angegeben wird um das es in der Sendung gehen soll.

    So sind vielleicht ja 5 Euro Eintritt nicht unbedingt lohnenswert?

    MfG
    Suppenkasper

  3. 3 Kindergartetante - 29. August 2010 um 21:13 Uhr

    Na ja, Wege, die sind halt ein Bißchen beleidigt, daß nicht jeder eine Vorliebe für Zuhälterei und billige Kuppelei zum Beispiel hat. (Wer so alles an drittklassigen Schlager-Figuren und “Managern” im eigenen Haus eine “Miß” geheiratet hat – tststs.) Außerdem – was wird der Scherf schon sagen? Er ist als Schlichter bestellt, soll also die Kosten für die EWE minimieren – und – er hat sich offensichtlich drauf eingelassen!
    Andere Diebe müssen das gestohlene oder ergaunerte Gut bzw. Geld zurück geben, nicht so ein “Großkonzern”.

  4. 4 Aufklärer - 11. September 2010 um 10:01 Uhr

    Aus NWZ-Leserforum

    Nach einem Bericht von Verivox-Online hat Dr. Brinker (EWE) wörtlich erklärt: „dass Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, die nicht gegen EWE klagen, genau wie Kläger behandelt werden, die ein rechtskräftiges Urteil erlangt haben.“ Ein solches Urteil haben die Kläger mit dem BGH-Urteil vom 14. Juli 2010, Az. VIII ZR 246/08, für die Zeit ab dem 1. April 2007 inzwischen erlangt. Aus der darin festgestellten Unwirksamkeit der von EWE in dieser Zeit verwendeten Preisanpassungsklausel folgt, dass auch die darauf gestützten Preiserhöhungen nicht rechtswirksam sind. Kundenzahlungen sind daher insoweit ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Daraus ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 812 Absatz 1 des Bürgerliches Gesetzbuches) ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung. Die dreijährige Verjährung dieses Anspruchs ist bisher noch nicht eingetreten (erst Ende 2010 für Zahlungen im Jahre 2007).

    Bei dieser klaren Rechtslage und der zitierten Erklärung von Dr. Brinker ist vollkommen unverständlich, was es für Herrn Dr. Scherf noch zu schlichten geben soll. Der Verdacht eines Ablenkungsmanövers seitens EWE liegt deshalb nicht fern.

    Kurt Markert ( Direktor Bundeskartellamt a.D. ), Berlin

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