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Der Prozeß geht weiter…
07.06.2010, Beitrag von Der Gute
…in Sachen Niedersachsen bedient sich illegalen NS-Rechts.
Hat die LzO ein Vollstreckungs-Sonderrecht gem. §16 LzO-Gesetz vom 3.7.1933? Es wird für den 8. Juni eine Entscheidung erwartet.8. Juni 2010; - 09:00 Uhr
Landgericht Oldenburg (Az-12 Ns 155/09)
Saal: Siehe Aushang
26135 Oldenburg, Elisabethstraße 7
Aktualisiert am 7. Juni 2010

[Ø 4,00]






“Hat die LzO ein Vollstreckungs-Sonderrecht gem. §16 LzO-Gesetz vom 3.7.1933?”
.
Flugblätter, Flugblätter, Flugblätter! Immer mit der Aufforderung, bei der LzO KEIN Konto mehr zu unterhalten – mit allen Argumenten, versteht sich!
Für die Kosten überall Spenden-Konto Nummern veröffentlichen! Macht ihnen den Laden dicht!
Außerdem gibts doch sooo viele schöne Aktionsformen…
@1,
“Außerdem gibts doch sooo viele schöne Aktionsformen”
Und welche wären das, bitt`schön?