Links wirkt?
Wie man aus der nachfolgend eingefügten Presseerklärung des Kreisvorstandes der Linken. Oldenburg ersehen kann, wird der Antrag eines Mitgliedes dieser Partei verworfen, eine Winterbekleidungshilfe in den Oldenburger Rat einzubringen.
Da scheinen wohl die Juristen der linken Ratsfraktion zugeschlagen haben? Die Begründung hierfür lautet wie folgt:
***Eine anschließend vom Kreisvorstand veranlasste juristische Prüfung ergab jedoch, dass eine zusätzlich ausgezahlte Winterbekleidungshilfe keinen Sinn macht. Denn eine Winterbekleidungshilfe würde mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Die Finanzmittel, die die Stadt Oldenburg in Form einer Winterbekleidungshilfe auszahlen würde, würde das Geld der Stadt somit in die Kassen des Bundes „spülen“.***
Wenn man nun als Hartz IV-Empfänger dieser Begründung in Allem folgen würde und diese Begründung auch so richtig wäre, dann dürfte eigentlich kein Betroffener zur Tafel gehen und sich dort mit kostenlosen Lebensmitteln versorgen lassen. Vielleicht kommen ja hierzu dann auch die Juristen der Linksfraktion auf die Idee, diese müssten auf die Hartz-Regelsätze angerechnet werden. Schließlich sind ja 38 % des Regelsatzes nach dem SGB II für Ernährung vorgesehen.
Na ja, die Obrigkeit wird hoch erfreut sein, von so viel sozialer Zurückhaltung der Linksfraktion und der Partei die sich die Linke nennt.
Leider sind die Verlierer dieser Aktion ausschließlich von Armut betroffene Oldenburger Kinder!
Man kann ja nur hoffen, dass deren Eltern das bis zur nächsten Kommunalwahl nicht vergessen haben!
Links wirkt???
Mit freundlichen Grüßen
Suppenkasper
Keine Winterbekleidungshilfe für Hartz-IV-betroffene Kinder
Erklärung des Kreisvorstandes Die Linke. Oldenburg
DIE LINKE. Oldenburg hat sich auf ihrer Jahreshauptversammlung am 08.10.2009 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, für Kinder in Familien, welche von den Hartz-IV-Gesetzen betroffen sind, eine Winterbekleidungshilfe in Höhe von 300 Euro pro Kind zu gewähren. Die Ratsfraktion sollte diesen Beschluss in die nächsten Haushaltsverhandlungen einbringen. Ein entscheidender Grund für diesen Beschluss war die Tatsache, dass im Regelsatz für Kinderbekleidung nur etwa 25 % der tatsächlich anfallenden Kosten enthalten sind.
Eine anschließend vom Kreisvorstand veranlasste juristische Prüfung ergab jedoch, dass eine zusätzlich ausgezahlte Winterbekleidungshilfe keinen Sinn macht. Denn eine Winterbekleidungshilfe würde mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Die Finanzmittel, die die Stadt Oldenburg in Form einer Winterbekleidungshilfe auszahlen würde, würde das Geld der Stadt somit in die Kassen des Bundes „spülen“.
Darum konnte der Antrag auf Einführung einer Winterbekleidungshilfe nicht über die Fraktion in den entsprechenden Ausschuss der Stadt Oldenburg und damit in den Stadtrat eingebracht werden.
Im Detail ergibt sich die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II aus folgenden gesetzlich derzeit unumstößlich verankerten Regelungen: Alle Leistungen, die im Regelsatz enthalten sind – wenn halt auch zu einem viel zu geringen Anteil – sind Leistungen, die angespart werden müssen, um später anfallende große Ausgaben tätigen zu können. Der Schulmaterialfond der Stadt Oldenburg war nur deshalb möglich, weil gerade diese Schulmaterialien nicht im Regelsatz enthalten sind.
Es ist daher eben nicht so, dass Schulmaterialfond und Bekleidungsgeld rechtlich gleich sind oder gleich behandelbar seien. Es ist zudem nicht möglich, Gelder im laufenden Haushalt umzuwidmen (z.B. von einem nicht ausgeschöpften Schulmaterialfond auf einen Fond für Winterbekleidungshilfe).
Unabhängig davon ist das Problem der zu geringen Regelsatzhöhe ein rein rechtliches Problem, das nicht auf kommunaler Ebene gelöst werden kann. Dies ist Bundesrecht! Hier wird leider erst wieder das Bundesverfassungsgericht über die Anhebung der Regelsätze entscheiden müssen.
Oldenburg, den 01.12.2009
Roland Brandenburg
stv. Pressesprecher Die Linke.Oldenburg
Aktualisiert am 2. Dezember 2009


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