Statistikschönung scheint wichtiger als sinnvolle Arbeitslosenförderung zu sein
Martha R. (Name geändert) ist eine arbeitslose Akademikerin. Sie ist verzweifelt, denn die Chancen auf einen Arbeitsplatz sind extrem gering. Jetzt wird sie gezwungen, an einer für sie völlig nutzlosen Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Dabei bezieht sie nicht einmal mehr Geld vom Staat. Sie lässt sich das nur gefallen, um nicht ihren Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu verschlechtern.Es ist Samstag morgen. Martha holt Brötchen vom Bäcker, damit sie auch noch die Nordwest-Zeitung kaufen kann, um zum Frühstück die Stellenanzeigen zu studieren. Eigentlich hat sie gar keine Lust, den Stellenmarkt zu durchblättern, denn es wird bestimmt sowieso mal wieder keine auf ihr Profil passende Stelle geben. Arbeitslose Juristen, aber vor allem Juristinnen im gebährfähigen Alter, gibt es zur Zeit wie Sand am Meer. Hat man dann auch noch ein Profil für das Verwaltungsrecht, ein durchschnittliches Examen, das sich bei Juristen in der Note “ausreichend” ausdrückt, kein Vitamin-B und dazu noch eine Lücke im Lebenslauf, tendieren die Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch geladen zu werden gegen 0, selbst wenn man eine selbstfinanzierte Weiterbildung erfolgreich absolviert hat.
Im NWZ-Stellenmarkt wird endlich mal wieder ein Jurist gesucht, aber ein Prädikats-Jurist mit Schwerpunkt Steuerrecht und viel Berufserfahrung. Sie weiß: sie hat keine Chance, den Job zu bekommen, denn sie hat die falschen Schwerpunkte, und es gibt sehr viele Interessenten, die weitaus besser auf die Stelle passen. Egal, sie muss trotzdem eine Bewerbung hinschicken, auch wenn es sinnlos ist und sie keine Lust dazu hat, denn ansonsten wirft ihr entweder ihr Arbeitsvermittler, oder ihr persönlicher Vermittlungscoach bei der aktuellen Fördermaßnahme, oder beide, vor, untätig zu sein, und nicht arbeiten zu wollen, und eventuell wird ihr der Status des “Arbeitslosen ohne Bezüge” aberkannt.
Die Krux mit der Wartezeit bei der Erwerbsminderungsrente
Aber warum lässt sie sich das gefallen, obwohl sie nicht einmal Gelder vom Staat bezieht, da das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, und ihr Mann genügend verdient? Der Grund ist eine wenig bekannte und komplizierte Regelung bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente gilt unter anderem eine Wartezeit von 60 Monaten, in der Pflichtbeiträge gezahlt worden sein müssen. Ist man “Arbeitslos ohne Bezüge” gemeldet, dann bleiben die bisher erreichten Pflichtbeitragsmonate für die Wartezeit erhalten. Meldet man sich ab, dann verfallen sie aber. Martha hat 58 ununterbrochene Pflichtbeitragsmonate erreicht.
Schon Anfang Mai wurde Martha ein zweiwöchiges Vollzeit-Bewerbungscoaching verordnet. Andere Weiterbildungsmaßnahmen wurden wegen fehlender anschließender Jobchancen vom Arbeitsvermittler abgelehnt. Sie müsse sich schon mindestens bundesweit bewerben. Das kommt aber aus familiären Gründen für sie nicht in Frage. Also musste sie zu einem Kurs, für den sie selber als Dozentin bestens qualifiziert gewesen wäre, denn mit nichts hat sie sich in den letzten Jahren so ausführlich beschäftigt, wie mit der Optimierung der Bewerbungen und des Lebenslaufs, sowie mit der Stellenrecherche in Medien und dem Internet. Zufällig war der Kurs genau zum Erhebungszeitpunkt der Arbeitslosenstatistik gestartet. Ist man nämlich “in einer Maßnahme”, dann ist man auch nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik. Ein bisschen hat ihr der Kurs sogar gefallen, denn sie konnte sich mit Akademikerinnen mit ähnlichen Job-Problemen austauschen. Zum Abschluss stellte die Kursleiterin offiziel im Bericht an den Arbeitsvermittler fest, dass bei Martha kein weiterer Handlungsbedarf für ähnliche Maßnahmen besteht.
GANZIL – Ganzheitliche Integrationsleistung für Arbeitslose
Deshalb dachte sie, sie könne beim nächsten Gespräch mit ihrer Vermittlerin nochmal nach einer sinnvollen Weiterbildung fragen. Völlig konsterniert musste sie sich aber anhören, dass ihre Arbeitsvermittlerin angeblich gezwungen sei, sie bei der alle 14 Tage für zwei Stunden stattfindenden Wiedereingliederungs-Maßnahme GANZIL anzumelden, wobei es sich größtenteils wieder um ein Bewerbungscoaching handelt. Ansonsten dürfe sie sie nicht mehr als “Arbeitslos ohne Bezüge” melden. Woher diese Vorschrift kommt, sagte sie nicht. Aus dem zugehörigen Gesetzestext (§ 37 und § 48, SGB III) stammt sie jedenfalls nicht. Eine andere Weiterbildung komme sowieso nicht für sie in Frage.
GANZIL hat sich für Martha wie erwartet als völlig überflüssig erwiesen. Am Anfang sprach sie einmal 10 Minuten mit ihrem Bewerbungscoach, der nicht wirklich wusste, was er für sie tun kann, und das auch kund tat. Seitdem wurde die Zeit damit verbracht, im Internet nach Jobs zu suchen. Unterstützung bei der Jobsuche war dem Bewerbungscoach bisher nicht möglich da Martha sowieso schon alles tut, was getan werden kann. Tipps für Stellen, auf die sie sich bewerben könnte hatte er auch noch nicht. Die Erarbeitung von Alternativen fand ebenfalls noch nicht statt. Stattdessen scheinen manche Coaches ihre Aufgabe im öffentlichen Vorführen einiger ausgewählter Kursteilnehmer zu sehen, in der Hoffnung, damit mehr Druck auf ihre Bewerbungsbemühungen auszuüben.
Es gibt dort aber durchaus auch eine Menge Leute, die für ihre Bewerbungen oder bei der Recherche Unterstützung benötigen, und für die diese Maßnahme sinnvoll ist. So konzentriert sich Martha darauf, den Grad der Sinnlosigkeit ihrer Anwesenheit zu mindern, indem sie weniger Computerbegabten bei der Stellenrecherche im Internet behilflich ist.. Absurd: sie fällt damit für Monate aus der Arbeitslosenstatistik heraus, obwohl sie nur alle 2 Woche für 2 Stunden dort ist.
Statistikorientierte Arbeitslosenförderungsstrategie
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Geld aus der Arbeitslosenversicherung und die Zeit und die Nerven von Martha dazu verwendet werden, die Veranstalter der Fördermaßnahmen und die Profiteure einer geschönten Arbeitslosenstatistik glücklich zu machen. Martha jedenfalls profitiert nicht davon, im Gegenteil, sie ärgert sich über die Zeit- und Nervenverschwendung, und darüber, dass Geld für eine in ihrem Fall nutzlose Maßnahmn da ist, aber nicht für eine sinnvolle.
Selbstverständlich handelt es sich hier um einen Einzelfall, und mit der bevorstehenden Bundestagswahl hat das Vorgehen der Agentur für Arbeit überhaupt gar nichts zu tun…
Aktualisiert am 4. September 2009

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Es gibt immer mehr junge arbeitslose Akademiker ohne berufliche Perspektive. Eine Tatsache die in der Systempresse stets beschönigt wird um möglichst weiter die Leute ins Studium treiben zu können.
Zur Lage der Juristen:
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=57&t=24783
Berufliche Alternativen auf dem juristischen Arbeitsmarkt:
http://www.jumag.de/ju3548.htm
Der Deutsche wird belogen und verar…. und lacht noch dazu…..
Leider ist Marta kein Einzelfall!
Die statistikorientierte “Arbeitslosenförderungsstrategie” und somit die vorsetzliche Ausgrenzung von augenscheinlich schwer vermittelbarer Arbeitsloser aus der Gesellschaft ist realer Bestandteil unserer Arbeitsmarktpolitik!
Diese Erfahrung musste auch ich (57Jahre) machen. Kein Arbeitgeber stellt heute mehr einen über 50-Jährigen ein. Dabei spielt Bildung und Erfahrung keine Rolle. Auch die Politik weiß das genau. So wird Ganzil gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit über die gesamte Bezugsdauer von ALG I verordnet (raus aus der Statistik)! Das Renteneintrittsalter wird gleichzeitig erhöht! Das ist Blasphemie an ehrhaften Bürgern und bisherigen Steuerzahlern. Wohl auch der Beweis dafür, dass der Sozialstaat am Ende ist und das restliche Sozialbudget nur noch an die Gesellschaftsschicht verteilt wird die von diesem Geldern wenigstens noch Steuern zahlen.